Neu die Steuern direkt vom Lohn abziehen? Direkter Lohnabzug der Steuern steht auf dem Programm

Ein Vorstoss von SP-Nationalrat Emmanuel Amoos hat das Ziel, Steuerschulden und Steuerausfälle zu verhindern. Er fordert dazu einen freiwilligen Direktabzug der Steuern vom Lohn. Heisst konkret: Die Einkommenssteuern sollen künftig direkt an das zuständige Steueramt überwiesen werden – es sei denn, die Arbeitnehmenden wollen das ausdrücklich anders. Sobald man in der Steuererklärung dann Abzüge geltend macht, erhält man Geld zurück.




Diese Art der Besteuerung ist bereits bei der Quellensteuer für ausländische Angestellte der Fall. Laut Amoos würde dies dazu führen, dass die Steuererklärung einfacher und übersichtlicher wird und Arbeitnehmende nicht mehr mit bösen Überraschungen am Ende des Jahres konfrontiert werden.

Im Vorfeld konnte Amoos ganze 85 Parlamentarierinnen und Parlamentarier für sein Anliegen gewinnen. Doch jetzt gibt es einen Dämpfer: Die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lehnt den Vorstoss ab. Sie argumentiert, dass die Einführung eines freiwilligen Lohnabzugs für die Unternehmen und für die Verwaltung administrativen Mehraufwand bedeuten würde. Auch wäre eine Steuererklärung für die Steuerpflichtigen nach wie vor erforderlich.

Komissionspräsident Leo Müller (Mitte) führt weiter aus, dass das Hauptproblem verschuldeter Personen ihr Umgang mit Geld sei. Freiwilligkeit würde das Problem deshalb nicht lösen. Es sei bereits heute möglich, freiwillige Steuervorauszahlungen zu leisten. Er betont zudem, dass es nicht sicher ist, ob die Steuerausfälle tatsächlich abnehmen würden, wenn die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Er verweist darauf, dass im Kanton St. Gallen aktuell mehr Steuerausfälle bei der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer als bei den Einkommenssteuern für Inländer vorliegen, obwohl die Quellensteuer direkt vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Die Abschreibungsquote bei der Quellensteuer im Kanton St. Gallen lag 2021 bei 0,7 Prozent, was höher ist als bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, diese lag 2021 bei unter 0,5 Prozent.

Die Ergebnisse einer von der FehrAdvice & Partners AG publizierten Studie aus dem Jahr 2016, auf die der Vorstoss basiert, zeigen allerdings das Gegenteil auf: Laut diesem Gutachten würden nicht nur die Steuerschulden, sogar die gesamten Privatschulden in der Schweiz reduziert.

Nun wird der Nationalrat (grosser Parlamentskammer) als Nächstes über den Vorstoss befinden.

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